Schweiz bewilligt Sprühdrohnen

Die Drohnentechnologie erschliesst immer neue Anwendungsgebiete. Die Schweiz hat nun als erstes Land in Europa einen Prozess für die Bewilligung von Sprühdrohnen entwickelt.

25.07.2019

Basierend auf unterschiedlichsten Untersuchungen haben fünf verschiedene Bundesstellen einen Prozess für die Bewilligung von Sprühdrohnen innerhalb zweier Jahre gemeinsam definiert. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Drohnentechnologien, insbesondere als abdriftarme Alternative zu den Helikoptersprühflügen, der Praxis zugänglich zu machen. Damit positioniert sich die Schweiz in der Anwendung der Drohnentechnologie klar an der europäischen Spitze.

Lässt sich die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft mit Drohnen mit einem sicheren und umweltschonenden Pflanzenschutz vereinbaren? Mit dieser Frage sah sich der Bund konfrontiert, als die Firma Agrofly beim Bundesamt für Umwelt und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt die Zulassung einer Drohne für den Pflanzenschutz beantragte. Da Luftanwendungen mittels Helikopter bekanntlich für viele Diskussionen bezüglich Lärmbelästigungen und Abdrift von Pflanzenschutzmitteln sorgen, ist es das Ziel, diese Mängel mit neuen Technologien auszumerzen. In umfangreichen Feld- und Prüfstandversuchen sowie umfassenden Abklärungen haben fünf Bundesstellen einen Prozess erarbeitet, welcher der Sicherheit des Luftraums, der Präzision der Pflanzenschutzmittelanwendung sowie dem Schutz von Mensch und Umwelt Rechnung trägt.

Im Vergleich zu herkömmlichen Luftfahrzeugen ermöglicht es die heutige Drohnentechnologie in geringer Höhe, präzise und automatisch gesteuert über einem Pflanzenbestand zu fliegen. Der nach unten gerichtete Luftstrom der eingesetzten Multikopter sorgt für eine geringe Abdrift. Verschiedene Messungen im Weinbau zeigten, dass diese geringer ist als bei üblichen Gebläsespritzen. Diese positiven Resultate legten den Grundstein für die Erarbeitung eines praxisnahen und effizienten Bewilligungsverfahrens, das jede Drohne durchlaufen muss. Um eine präzise Anwendung garantieren zu können, müssen die Drohnen automatisch eine vorgegebene Flugroute mit maximal 50 cm Abweichung abfliegen können. Zusätzlich müssen sie die vorgegebenen umfangreichen Vorschriften der Flugsicherheit erfüllen. Für jeden Drohnentyp darf die Abdrift einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Die hochgesteckten Anforderungen sollen sicherstellen, dass der Pflanzenschutz mit Drohnen auf einem hohen technischen Niveau erfolgt und negative Nebenwirkungen minimiert werden können. Künftig werden zugelassene Drohnen – wie alle anderen Spritzgeräte – alle drei Jahre einen Spritzentest absolvieren, mit dem die Funktionalität langfristig gesichert werden soll.