Schärfere Kriterien für den Einsatz von Drohnen

Für Drohnen gilt ab Juni 2020 eine Registrierungspflicht. Neu gilt auch eine maximale Flughöhe von 120 Meter.

29.08.2019

Die Schweiz wird die neue europäische Drohnenregulierung übernehmen. Sie tritt ab Juni 2020 in Kraft. Konrekt sieht das folgendermassen aus:

  • Wer eine Drohne mit einem Fluggewicht ab 250 g betreibt, muss sich ab Juni 2020 registrieren und eine Onlineprüfung absolvieren.
  • Registrierungspflichtig sind auch Besitzer von Drohnen unter 250 g, sofern diese mit einer Kamera ausgerüstet sind oder andere Personendaten bearbeiten können.
  • Neu gilt in der offenen Kategorie eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.
  • Drohnen müssen gewisse industrielle Grundstandards erfüllen und erhalten dafür ein CE Siegel.
  • In der EU-Regelung ist ein Mindestalter von 16 Jahren für den selbstständigen Betrieb von Drohnen vorgesehen. Dieses kann von den nationalen Aufsichtsbehörden auf höchstens 12 Jahre gesenkt werden.
  • Kleine Drohnen unter 250g Fluggewicht können ohne Einschränkungen betrieben werden, ausser sie sind mit einer Kamera ausgerüstet.