SBV ruft zu Verzicht auf 4 Wirkstoffe auf

Der Schweizer Bauernverband fordert die Landwirtschaftsbetriebe dazu auf, den Einsatz von Bentazon, Chloridazon, Fluopicolid und S-Metolachlor zu vermeiden.

05.06.2019

Speziell in der Grundwasserschutzzone 3 sollen die Mittel Bentazon, Chloridazon, Fluopicolid und S-Metolachlor gar nicht mehr eingesetzt werden, schreibt der SBV in einer Medienmitteilung. Aktuell hielten 98 Prozent der Grundwasserfassstellen den extrem tiefen Anforderungswert von 0.0000001g/l ein. Laut SBV zeigen die Analysen der nationalen Grundwasserbeobachtung (Naqua), dass meist die 4 gleichen Wirkstoffe in den Proben gefunden werden: Bentazon, Chloridazon, Fluopicolid und S-Metolachlor. Diese kommen im Ackerbau zum Einsatz.

Während der Einsatz der Wirkstoffe in den Grundwassersschutzzonen 1 und 2 verboten ist, will der SBV nun einen Schritt weiter gehen. Er fordert die Bäuerinnen und Bauern dazu auf, die Wirkstoffe grundsätzlich nicht mehr einzusetzen und in jedem Fall nicht mehr in der Grundwasserschutzzone 3 einzusetzen.

Die Landwirtschaft zeige damit, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sei und an stetigen Verbesserungen arbeite, so der Bauernverband. Sie können auch als Vorbild dienen, denn im Grundwasser fänden sich auch viele Spuren aus Industrie, Haushalt und von Arzneimitteln, bei denen es keine Grenzwerte gebe. lid