Richtpreise für Schweizer Holz ab 1. August möglich

Ab dem 1. August können Waldbesitzer mit der nachgelagerten Branche Richtpreise für Schweizer Holz festlegen.

31.07.2025

Ab dem 1. August 2025 dürfen Waldbesitzer oder Waldeigentümerorganisationen sowie ihre Abnehmer, für Rohholz aus Schweizer Wäldern auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise empfehlen und veröffentlichen. Dies geschieht in Anlehnung an die gesetzlichen Grundlagen im Bereich Landwirtschaft, die bereits Richtpreise für landwirtschaftliche Produkte erlauben. Das hat der Bundesrat am 13. Juni 2025 mit einer Änderung des Waldgesetzes (WaG) beschlossen.

Durch die Veröffentlichung von Holz-Richtpreisen soll ein marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten in der Wald- und Holzwirtschaft unterstützt werden. Der Holzverkauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Waldbewirtschaftung und -pflege und somit zur Sicherstellung aller Waldfunktionen. mgt