PW-Fahren: Lernfahrausweis mit 17 Jahren kommt auf 2021

Jetzt ist es definitiv: Ab 2021 kann der Auto-Lernfahrausweis ab 17 Jahren beantragt werden. 125er-Töffs dürfen dann auch schon mit 16 Jahren gefahren werden.

14.12.2018

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2018 entschieden, die Führerausweisvorschriften zu revidieren. Kernpunkte der Revision sind die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag und die Einführung der Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Das Mindestalter von 17 Jahren für den Erwerb des Lernfahrausweises für Personenwagen tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Weiterausbildung wird künftig nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. 

125er Töffs bereits ab 16 Jahre
Auch bei den Motorrädern gibt es auf 1. Januar 2021 Änderungen. Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen (heute in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre). Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18 Jahren bleibt.