Neues Merkblatt: Notwendige Strassendimensionen für landw. Fahrzeuge
Schleppkurven, Bordsteine und Strassenränder: Ein neues Merkblatt von Landtechnik Schweiz zeigt die Platzbedürfnisse von landwirtschaftliche Fahrzeugen auf. Ziel damit ist es, dass die Landwirtschaft frühzeitig in die Planung von Strassenprojekten miteinbezogen wird.
06.06.2025
Bei vielen Strassenbauten wird nicht berücksichtigt, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu 3,50 m breit sein dürfen. Das neue Merkblatt «Notwendige Strassendimensionen für landwirtschaftliche Fahrzeuge» von Landtechnik Schweiz zeigt die Schleppkurven von verschiedenen Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf und welche Platzbedürfnisse Erntemaschinen, Traktoren-Anhängerzüge und Traktor mit Anbaugeräten an der Front und im Heck haben. Wird die Landwirtschaft frühzeitig in die Planung von Strassenprojekten miteinbezogen, können Missverständnisse zwischen Planenden, Bauherren und der Landwirtschaft verhindert werden.
Weiter wird in diesem Merkblatt auch auf die Gestaltung von Bordsteinen und Strassenrändern hingewiesen. Traktoren und Erntemaschinen sind mit kostspieligen Reifen ausgestattet. Scharfkantige Abschlüsse können bei diesen Reifen schnell zu Schäden führen. Und letztlich wird auf die korrekte Baustellen-Signalisation hingewiesen (Angabe der möglichen Durchfahrtsbreite), so dass bei einer Unpassierbarkeit frühzeitig eine grossräumige Umfahrung ermöglicht werden kann.
Das Merkblatt im pdf-Format kann beim Verband Landtechnik Schweiz in Riniken (AG) angefordert werden: Mail an: zs@agrartechnik.ch, Stichwort: «MB Strassendimensionen».