Neues Enteignungs-Gesetz gilt ab Januar

Der Bundesrat setzt das revidierte Enteignungsgesetz am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Entschädigungen bei der Enteignung von Kulturland werden erhöht.

20.08.2020

Das Parlament hat die Entschädigung für Kulturland auf das Dreifache des Höchstwerts der Entschädigung gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht festgelegt. Damit soll landwirtschaftlich genutzter Boden im Sinne eines haushälterischen Umgangs nicht zu günstig enteignet werden. Laut Mitteilung hat der Bundesrat beschlossen, die Gesetzesänderung unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. lid