Neue Weisungen zu gelben Gefahrenlichtern
Der Bund hat die Weisungen zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern überarbeitet und per Mitte April 2018 in Kraft gesetzt.
19.04.2018
Die Weisungen zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern dienen in erster Linie den kantonalen Zulassungsbehörden bei der Beurteilung entsprechender Gesuche und sollen zur einheitlichen Beurteilung beitragen. Die Details dazu können dem pdf-File entnommen werden.
<link file:888 download file>pdf-Datei Weisungen