Neue Vorschriften zum vermeidbaren Lärm
Seit dem 1. Januar 2025 gelten im Strassenverkehr neue Vorschriften zum vermeidbaren Lärm.
03.01.2025
Am 1. Januar 2025 ist folgende Neuerung im Strassenverkehr in Kraft getreten:
Neue Vorschriften zum vermeidbaren Lärm
- Neu ist es ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Es droht eine Busse von bis zu 10'000 Franken, die vom Gericht im Einzelfall bemessen wird. Technische Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten.
- Zudem werden die bestehenden lärmbezogenen Ordnungsbussen (etwa für das unnötige Laufenlassen des Motors) von 60 Franken auf 80 Franken erhöht.
Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA


