Neue Verkehrsregeln 2019

Anfang 2019 treten diverse vom Bundesrat beschlossene Neuerungen des Strassenverkehrsrechts in Kraft.

21.12.2018

Die vom Bundesrat beschlossene Neuerungen des Strassenverkehrsrechts aufs neue Jahr:

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung
Am 1. Januar 2019 tritt die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung in Kraft. Ab diesem Datum müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher bestand diese Pflicht ab 70 Jahren.

Augenärztliche Zeugnisse
Per 1. Februar 2019 wird die Pflicht zur Einreichung eines augenärztlichen Zeugnisses bei Sehschärfewerten im Grenzbereich abgeschafft und die Empfehlung, Fehlsichtigkeit soweit möglich zu korrigieren, aus der VZV gestrichen.

Verzicht auf Eintrag «Automatikgetriebe»
Wer ab dem 1. Februar 2019 die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach auch Fahrzeuge mit einem manuellen Schaltgetriebe führen. Künftig wird keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Die Entfernung wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegensprechen.