Neue Entschädigungsansätze für Durchleitungen

Agriexpert hat die Enschädigungsansätze für elektrische Freileitungen und Masten sowie für erdverlegte Leitungsn und Schächte neu angepasst.

05.03.2024

Agriexpert passt die Entschädigungsansätze für elektrische Freileitungen und Masten sowie für erdverlegte Leitungen und Schächte alle zwei Jahre nach den vereinbarten Regelungen an die Entwicklungen der Teuerung und das Zinsumfeld an. Für die Periode 2024/2025 stiegen die Ansätze um rund 4.59% gegenüber der Vorperiode. Hauptgrund ist die gestiegene Teuerung. Die Entschädigungsansätze stehen auf der Webseite von agriexpert.ch zum Herunterladen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um gemeinsame Empfehlungen des SBV sowie der Betreiber, VSE, SBB, Swisscom und Swissgrid.