Motorsägen per Post

Stihl wird ab April den Versand von Motorsägen für den Schweizer Markt freigeben. Hintergrund ist ein Entscheid der Kartellbehörde in Frankreich.

11.02.2020

Ab April 2020 wird Stihl den Versand von Motorsägen für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und die Schweiz freigeben. Damit haben Kunden in diesen Märkten künftig die Möglichkeit, sich alle Stihl Produkte zusenden zu lassen. Die Waiblinger reagieren damit auf eine aktuelle Entscheidung der französischen Kartellbehörde. Bislang hat Stihl aus Sicherheitsgründen keine Motorsägen an Kunden versendet.

Tatsächlich erfolgt dieser Schritt nicht freiwillig. Vielmehr folgt Stihl damit einer Entscheidung der französischen Kartellbehörde, die die von Stihl praktizierte Versandbeschränkung bei Motorsägen als unzulässig eingestuft hat. Aufgrund eines Urteils ist Stihl verpflichtet, den Versand von Motorsägen für den französischen Markt bis spätestens April 2020 freizugeben und seine Fachhandelsverträge entsprechend anzupassen.

Um den Stihl Fachhandelspartnern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz auch in Zukunft einheitliche Kriterien für den Vertrieb aller Produkte zu gewähren, wird das Unternehmen den Versand der Motorsäge ab April 2020 nicht nur in Frankreich, sondern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz freigeben. Bis Ende Februar wolle Stihl seine Fachhandelspartner ausführlich über alle geplanten Änderungen informieren.