Merkblatt «Emissionsmindernde Ausbringverfahren»

Seit 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz die Schleppschlauch-Pflicht. Das Merkblatt «Emissionsmindernde Ausbringverfahren» der Agridea gibt Auskunft über die Anforderungen an die Geräte. Und zeigt auf, bei welchen Kulturen kein Obligatorium gilt.

04.01.2024

Nun ist es also soweit. Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz die so genannte Schleppschlauch-Pflicht, respektive das Obligatorium für emissionsmindernde Ausbringverfahren von Hof- und Recyclingdüngern. Das Merkblatt «Emissionsmindernde Ausbringverfahren» der Agridea gibt Auskunft über die Anforderungen an die Geräte, auf welchen Kulturen kein Obligatorium gilt, und, dass bei bestimmten Bedingungen der Breitverteiler im Ackerbau nach wie vor erlaubt ist. 
Merkblatt «Emissionsmindernde Ausbringverfahren»
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