Mai-Verteiler: Schleppschlauch oder doch nicht?

Gilt der Mai-Verteiler als Schleppschlauch? Diese Frage könne das Bafu auch bis heute nicht definitiv beantworten, schreibt der SBV.

15.10.2020

Wie der Schweizerische Bauernverband in seinen aktuellen «SBV-News» schreibt, gibt es diverse Verunsicherungen darüber, ob der Mai-Verteiler als Schleppschlauch gilt. Bis heute könne das Bundesamt für Umwelt (Bafu) nicht definitiv sagen, ob diese Technik bei einem Obligatorium erlaubt wäre. Kritisiert wird, dass die Schläuche des Mai-Verteilers nicht zwingend auf dem Boden sind. Dies ist aber auch bei anderen Schleppschlauchsystemen teilweise der Fall.

Dieses Beispiel zeige laut SBV die Probleme auf, wenn die Zuständigkeit für landwirtschaftliche Massnahmen nicht beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW liegen. Für die Emissionsminderung sei es kontraproduktiv, wenn mittels Ressourcenprogrammen geförderte Techniken bei einem Obligatorium nicht mehr zugelassen sein sollen. Um Wirkung zu erzielen, brauche es praxistaugliche Systeme. «Deshalb wird hoffentlich nach dem Ständerat auch der Nationalrat die Problematik des Schleppschlauch-Obligatoriums erkennen und der Motion Hegglin zustimmen.»