Klarere Regeln im Verkauf

Auch die Landi-Läden sorgen nun dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, was nicht immer ganz einfach ist.

20.03.2020

An der Tür zum Landi-Laden in Marthalen ZH hängt ein Plakat, das auf das käufliche und auf den täglichen Bedarf zugeschnittene Angebot hinweist. So dürfen Lebensmittel, Getränke und für die Nutz- und Freizeittierhaltung Tiernahrung und Einstreu gekauft werden. Zudem sind auch Körperpflege- und Hygieneartikel erhältlich, wobei hier vor allem WC-Papier im Fokus steht. Auch für die anstehenden Gartenarbeiten dürfen Gemüse- und Kräutersetzlinge, Steckzwiebeln, Saatkartoffeln und Samentüten verkauft werden. Ebenfalls sind Dünger für den Gemüsegarten und Salz für die Wasserenthärtung erlaubt. Die übrigen Artikel sind aus gesetzlichen Gründen nicht verfügbar, wozu sämtliche Gartengeräte, Gefässe wie beispielsweise Hochbeete oder auch benötigte Hilfsmittel gehören. Im Laden sind die entsprechenden Regale abgesperrt und der Zugang zum gedeckten Aussenbereich abgeschlossen.

RoMü