Keine Mineralölsteuer-Befreiung für Frost-Bekämpfung

Der Bundesrat lehnt eine Motion ab, die fordert, dass Treibstoff für den Betrieb von landwirtschaftlichen Anlagen zur Frost-Bekämpfung von der Mineralölsteuer befreit wird.

02.02.2018

Der Bundesrat will Anlagen zur Frost-Bekämpfung nicht von Mineralölsteuer befreien. Die Motion war vom mittlerweile zurückgetretenen CVP-Nationalrat Yannick Buttet eingereicht worden. Er hatte damit argumentiert, dass die Frost-Bekämpfung aufgrund der Klimaerwärmung künftig verstärkt werden müsse und die Bäuerinnen und Bauern deshalb Mehrausgaben hätten. Ausserdem stünden die Anlagen in keinem Zusammenhang zum Strassenverkehr.

In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, dass die Mineralölsteuer keine Strassenbenutzungsgebühr sei und es deshalb unerheblich sei, ob der Treibstoff im Strassenverkehr oder anderweitig verbraucht werde.

Zudem gehe es um relativ kleine Treibstoffmengen mit von Jahr zu Jahr starken Schwankungen. Im Obstbau würde die Befreiung von der Mineralölsteuer den Bund pro Jahr geschätzt 400'000 Franken kosten. Damit würde jeder Betrieb im Schnitt nicht einmal 100 Franken Rückerstattung erhalten, so der Bundesrat. Weil ausserdem die Pumpen nicht nur für den Frostschutz, sondern u.a. auch für Bewässerung benützt würden, führe diese wegen der nötigen Verbrauchskontrollen zu einem administrativen Mehraufwand für die Antragsteller. Dies vermindere den Nutzen weiter. LID

Der Bundesrat lehnt eine Motion ab, die fordert, dass Treibstoff für den Betrieb von landwirtschaftlichen Anlagen zur Frost-Bekämpfung von der Mineralölsteuer befreit wird.