Kantone müssen künftig bei Trockenheit berichten

Der Bundesrat will Sicherheit für die Wasserversorgung in der Schweiz. Auch die Landwirtschaft ist gefordert.

18.05.2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 einen Bericht zur Wasserversorgungssicherheit verabschiedet. Angesichts des Klimawandels stellen sich Fragen, wie künftig die bestehenden Bedürfnisse am besten abgedeckt werden können. Der Bundesrat schlägt verschiedene Massnahmen vor. So will der Bund die Kantone verpflichten, künftig bei Trockenheit zu berichten. Die Trockenheitsberichte sollen Informationen zum Wassermangel und den daraus resultierenden Konflikten, ergriffenen Schutzmassnahmen für Ökosysteme und Überlegungen zu Anpassungen für künftige Trockenheitsereignisse beinhalten. Gefordert sind Alle, auch die Landwirtschaft.

So sollen die Kantone dem Bund künftig mitteilen, wie viele Ausnahmebewilligungen sie der Landwirtschaft erteilt haben, wenn Mindestrestwassermengen in Gewässern im Notfall unterschritten werden. Diese Neuerungen erfolgen mittels Anpassung der Gewässerschutzverordnung. Schliesslich soll ein im letzten Jahr gestartetes Forschungsprojekt abschätzen, wie gross der Bedarf der Landwirtschaft an Wasser in Zukunft sein könnte.

Aufgrund des Klimawandels müssse der Bewässerungsbedarf durch eine klima- sowie standortangepasste landwirtschaftliche Produktion in Einklang mit den verfügbaren Wasserressourcen gebracht werden. Zu den möglichen Massnahmen gehören Anpassungen bei der Bewirtschaftung oder den Infrastrukturen, heisst es im Bericht. Die Agrarpolitik fördert bereits heute eine sparsame Bewässerung mit Beiträgen. röt