Investitionsbeiträge für erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien sollen ab 2023 einmalige Investitionsbeiträge erhalten. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat zugestimmt.

15.09.2021

Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Fotovoltaikanlagen sollen ab 2023 einmalige Investitionsbeiträge erhalten. Ohne Gegenstimme aber mit vier Enthaltungen nahm der Ständerat die Vorlage an und folgte damit im Wesentlichen dem Entscheid des Nationalrates. Die vom Zürcher Grüne-Nationalrat Bastien Girod angestossene Vorlage bringe eine Übergangslösung und sei bis Ende 2030 befristet.

Denn Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie wurden bisher vor allem mit der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) unterstützt. Die KEV läuft Ende 2022 aus und die Vorlage soll nun verhindern, dass danach eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht. Über einige Einzelheiten sind sich National- und Ständerat sowie der Bundesrat aber noch nicht einig. So will der Bundesrat unter anderem, dass für grosse Fotovoltaikanlagen die Vergabe von Förderbeiträgen neu mittels Auktionen erfolgen soll. Der Ständerat verlangt aber zusätzlich, dass Auktionen nur für Anlagen ohne Eigenverbrauch und erst ab einer Leistung von 150 Kilowatt möglich sein sollen. LID