Herbstweide? Aber sicher!

Damit die Herbstbeweidung stress- und unfallfrei über die Bühne geht, lohnt es sich, einige Punkte speziell zu beachten.

02.10.2023

Ist der Zaun den Weidetieren und der Umgebung angepasst?
Auch temporär erstellte Zäune von Herbstweiden müssen hütesicher sein. Diese Anforderung ist nur erfüllt, wenn das eingesetzte Zaunmaterial und die Ausführung des Zaunes an die geweideten Tiere angepasst ist. Angaben über die erforderliche Anzahl Litzen/Leiter, Höhe, usw. machen Hersteller von Zaunmaterialien. Ein Aussenzaun mit nur einer Litze erfüllt die Anforderungen an die Hütesicherheit nicht. Bevor ein Zaun erstellt wird, muss eine Risikobeurteilung gemacht werden. Diese zeigt mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Zaunanlage auf die Weidetiere, die Umgebung, Drittpersonen sowie andere Tiere. In Gebieten mit erhöhten Risiken, wie z.B. entlang von Bahnlinien oder Hauptverkehrsachsen, sind die Anforderungen an die Hütesicherheit eines Zaunes besonders hoch.

Funktioniert die Erdung einwandfrei?
Wenn Tiere einen Elektrozaun nicht respektieren, kann oft eine mangelhafte Erdung und damit eine mangelhafte Hütespannung der Grund sein. Die Erdung sollte daher vor Weidebeginn überprüft werden. Dazu wird ca. 100m entfernt vom Zaungerät ein Kurzschluss hergestellt, indem Eisenpfähle oder ähnlich gut leitendes Material mit Bodenkontakt am Zaun platziert. Anschliessend wird der Erdstab des Zaunprüfers im Abstand von einem Meter zum Erdspiess in den Boden gesteckt und die Spannung am Erdspiess gemessen. Beträgt der gemessene Wert unter 200 Volt, ist die Erdung optimal. Spannungs-Werte von 200 – 600 Volt sind noch akzeptabel, bei Werten von mehr als 600 Volt müssen zusätzliche oder längere Erdspiesse gesetzt werden. Bei sehr trockenem oder sandigem Untergrund kann die Leitfähigkeit des Bodens mit dem Einbringen einer Bentonit-Mischung ins Erdungsloch verbessert werden.

Sind die Litzen/Leiter und Zaunmaterial in einwandfreiem Zustand?
Zaunmaterial für mobile Herbstweiden wird x-mal aufgestellt und wieder zusammengeräumt. Es empfiehlt sich schon beim Abräumen des Materials, Litzen/Bänder mit beschädigten Leitern auszusortieren. Bänder und Litzen sollten nicht verknotet werden, da dies zum Bruch der Leiterdrähte führt. Empfohlen ist der Einsatz von speziellen Verbindungsklemmen. Ebenso sollten defekte Pfähle, poröse Isolatoren, usw. sogleich beim Abräumen der Weide aussortiert werden. So ist das Material bereit für den nächsten Einsatz. Mit der Lagerung an einem lichtgeschützten, temperaturstabilen Ort kann die Lebensdauer des Zaunmaterials verlängert werden.

Herde rechtzeitig zügeln
Bei stark abgefressenen Weiden erhöht sich die Verlockung, ausserhalb des Zaunes nach frischem Futter zu suchen. Weiden mit knappem Futterangebot sollten daher rechtzeitig gewechselt werden. Eine gute Vorbereitung ermöglicht ein sicheres Auf- und Abtreiben der Tiere. Viehtriebe auf oder über Strassen sind entsprechend zu signalisieren und bei Bedarf mit geeigneten Hilfspersonen durchzuführen. Personen, welche auf der Strasse arbeiten, müssen zur besseren Sichtbarkeit mit fluoreszierender, rückstrahlender Kleidung (z.B. Leuchtweste) ausgerüstet sein. Muss eine Strasse temporär abgesperrt sein, muss dies vorsignalisiert und mit einem rot-weissen Band von geringer Reisskraft geschehen. Das Spannen von Weidedrähten über Strassen birgt erhebliche Unfallgefahr und ist verboten. Stress beim Verladen provoziert Unruhe bis hin zu Ausbrüchen. Ausreichend bereitgestellte Hilfsmittel wie Treibwagen, Panels, Bänder, der Einsatz geeigneter, gut instruierter Hilfspersonen sowie genügend Zeit helfen, dass es nicht so weit kommt.

Was tun bei einem Ausbruch?
Kommt es trotzdem mal zu einem Ausbruch der Weidetiere, ist rasches Handeln angezeigt. Nach Möglichkeit sind die Tiere in bestehende Weiden, Ausläufe, Hofbereiche, in die Nähe anderer Herden, usw. zu treiben. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Einzeltiere von der Herde abgetrennt werden, um unberechenbare Reaktionen zu vermeiden. Können die Tiere bei einem Ausbruch auf Bahnlinien gelangen, muss sofort die Polizei (117) informiert werden. Diese informiert den Bahnbetreiber über die potenzielle Gefährdung durch Tiere im Gleisbereich. Gleise selbst zu betreten, ist lebensgefährlich und daher verboten. Einfangaktionen von Tieren im Gleisbereich dürfen nur unter Aufsicht und Anweisung des Bahnbetreibers durchgeführt werden. Kommt es bei einem Ausbruch zu einem Sach- oder Personenschaden durch die Tiere, sollte dies der Haftpflichtversicherung gemeldet werden.

Quelle: BUL