Handy am Steuer - die grosse Gefahr

Wer meint, ein Telefongespräch ohne Freisprechanlage im Fahrzeug koste immer CHF 100.- Busse, der täuscht sich.

15.05.2019

Smartphones und andere elektronische Geräte sind im Strassenverkehr ständig präsent. Sie tragen dazu bei, dass Fahrzeuglenker und Fussgänger schneller abgelenkt werden und sich nicht mehr auf den Verkehr konzentrieren können. Ist Telefonieren und SMS-Schreiben am Steuer verboten?

Dazu schreibt die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU:

Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, wird mit einer Busse von CHF 100.- gebüsst. Telefonieren am Steuer oder das Bedienen von Kommunikationssysteme- und Informationssystemen kann je nach Fall zu einem Entzug des Führerausweises, hohen Bussen oder auch zu eine Freiheitsstrafe führen. Ausserdem ist zu beachten, dass das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung – falls deswegen ein Unfall verursacht wurde - in der Unfallversicherung auch schon zu Leistungskürzungen wegen Grobfahrlässigkeit geführt hat.

Das Telefonieren am Steuer mit Freisprecheinrichtung während der Fahrt sowie das SMS-Schreiben während der Fahrt sind zwar keine Ordnungsbussentatbestände, können aber gleichwohl zu rechtlichen Sanktionen führen. Das Schreiben eines SMS am Steuer wurde durch das Bundesgericht im Jahr 2009 als grobe Verkehrsregelverletzung eingestuft, welche gemäss Art. 90 Ziffer 2 Strassenverkehrsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.