Fungizid Chlorothalonil ab sofort verboten

Die Zulassung für Chlorothalonil wird mit sofortiger Wirkung entzogen. Das Verkaufsverbot gilt ab sofort, die Verwendung ist ab 1. Januar 2020 verboten.

12.12.2019

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat entschieden, die Zulassung für das Inverkehrbringen von Produkten, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Das schreibt das BLW heute Donnerstagmorgen, 12. Dezember, in einer Mitteilung. Viele Bauern bleiben nun auf ihren schon gekauften Chlorothalonil-Vorräten sitzen. Unklar ist, wie hoch die Restbestände sind.

Der Zulassungsentzug von Chlorothalonil erfolge im Rahmen des Programms zur Überprüfung von alten Pflanzenschutzmitteln. Bereits im Sommer 2019 kündete das BLW den Wiederruf an. Darauf konnten interessierten Kreise sich zu dem Vorhaben äussern. Im Rahmen der Überprüfung wurde nun festgestellt, dass bestimmte Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grundwasser als relevant erachtet werden müssen, so das BLW.

Weil zu erwarten sei, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, sei es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren. Das BLW entzieht daher mit sofortiger Wirkung die Verkaufserlaubnis für die Produkte und verbietet deren Verwendung ab dem 1. Januar 2020.

Chlorothalonil wird seit rund 50 Jahren, vor allem in Getreide, Gemüse und Reben, gegen Pilzbefall eingesetzt. Beim Weizen etwa, kam der Wirkstoff gegen die Septoria-Blattdürre und Spelzenbräune zum Einsatz.