Für E-Bike-Fahrer gibt es neue Vorschriften

Am 1. Juli 2025 treten neue Vorschriften für den Langsamverkehr in Kraft. Was aber gilt neu? Auskunft gibt der Velo-Knigge.

26.06.2025

Am 1. Juli 2025 treten neue Vorschriften für den Langsamverkehr in Kraft. Diese betreffen in erster Linie E-Bikes: In gewissen Fällen sind die Lenker von schnellen E-Bikes nun von der Pflicht befreit, Radwege zu benützen. In anderen Fällen wiederum dürfen sie gewisse gemeinsam genutzte Verkehrsflächen nicht mehr befahren. Des Weiteren ist ab dem 1. Juli mit den so genannten Cargobikes eine neue Fahrzeugkategorie zugelassen. Das sind schwere E-Bikes mit einem Gesamtgewicht von bis zu 450 kg, inklusive Ladung. 

Mit der zunehmenden Vielfalt an Verkehrsmitteln wird es zunehmend schwierig die Übersicht zu behalten, was Fahrer von Fahrzeugen wie Velos, E-Bikes, E-Trottinette oder E-Roller überhaupt dürfen und was nicht. Der Velo-Knigge vermittelt nicht nur Velofahrenden, sondern auch allen anderen Verkehrsteilnehmenden die geltenden Regeln und Empfehlungen.  Hier finden Sie den Velo-Knigge mit den Neuerungen