Factsheet Schleppschlauchobligatorium

Ein Faktenblatt zum Schleppschlauch-Obligatorium zeigt auf, wie kantonale Bauernverbände wichtige Forderungen an ihre kantonalen Vollzugstellen einbringen können.

30.08.2021

Mit der Ablehnung der Motion Hegglin werden emissionsmindernde Ausbringverfahren definitiv obligatorisch. Trotz der erstellten Vollzugshilfe zum Schleppschlauchobligatorium (ab 1.1.2022) sind nach wie vor gewisse Punkte unklar. Der Schweizer Bauernverband SBV hat nun ein Faktenblatt zusammengestellt, das darauf hinweist, dass das Gesetz kantonale Ausnahmen zulässt, und, dass diese Möglichkeit unbedingt genutzt werden sollte. Dieses Dokument soll den kantonalen Bauernverbänden helfen, wichtige Forderungen an ihre kantonalen Vollzugstellen einzubringen, schreibt der SBV.
Download: Factsheet Schleppschlauchobligatorium. Das Dokument finden Sie auch in der Rubrik: Flyer und Merkblätter