Erdmandelgras ist neu melde- und bekämpfungs­pflichtig

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Erdmandelgras schweizweit melde- und bekämpfungs­pflichtig. Gemeldet werden muss an die kantonalen Pflanzenschutzdienste sowie an Lohnunternehmer.

05.03.2026

Ab 2026 unterliegt das Erdmandelgras schweizweit der Melde- und Bekämpfungspflicht gemäss Verordnung AS 2025 722, Anhang 1. Erdmandelgras­vorkommen müssen dem kantonalen Pflanzenschutzdienst und an Lohnunternehmer (die ihre Felder bewirtschaften) gemeldet werden.

Die Bekämpfung des Erdmandelgrases gestaltet sich sehr schwierig, weshalb eine frühe Erkennung und Bekämpfung entscheidend sind. Auf bereits befallenen Flächen müssen Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden. Maschinen und Reifen müssen nach der Bewirtschaftung einer befallenen Fläche sorgfältig gereinigt werden.

Hier geht es zur Nationalen Koordination Erdmandelgras 
Video Erdmandelgras erkennen