Energiewirt 2030: Chancen und Herausforderungen

An einer Fachtagung von AgroCleanTech wurden die Potenziale des neuen Stromgesetzes für die Landwirtschaft aufgezeigt.

05.04.2025

Das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Stromversorgungssicherheit zu erhöhen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Landwirten wurden dadurch neue Möglichkeiten im Energiesektor eröffnet.
Im Bereich Photovoltaik gibt es Neuerungen betreffend die einheitliche Mindestvergütung, die Abnahmepflicht durch Stromversorger sowie Fördermöglichkeiten und Genehmigungsverfahren für Fassadenanlagen und Installationspflichten. Die Anpassungen im Gesetz schaffen klare Rahmenbedingungen, die den Ausbau von Solarenergie in der Landwirtschaft fördern können.
Eine Herausforderung beim Ausbau von Solarstrom ist die Überlastung der Stromnetze. Die Einführung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch sollte es ermöglichen, Solarstrom direkt dort zu verbrauchen, wo er produziert wurde – und zwar über den Eigenverbrauch hinaus. Diese Modelle eröffnen Landwirten neue Chancen zur Direktvermarktung.
Seit dem 1. Januar 2025 können Betreiber von Biogasanlagen zwischen Investitionsbeiträgen und einer neuen Einspeisevergütung, der sogenannten «gleitenden Marktprämie», wählen. Diese Flexibilität ermöglicht es, das für passende Fördermodell zu wählen, um so eine bessere Planungssicherheit zu bekommen. Allerdings gibt es für bestehende Anlagen, die aus der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) kommen, kein tragfähiges Nachfolgemodell.
Mit dem neuen Stromgesetz wurden weiter die rechtlichen Grundlagen für die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Stromer-zeugung geschaffen (Agri-Photovoltaik). eng