E-Vignette ab 1. August 2023 erhältlich

Der Bundesrat führt auf den 1. August 2023 die E-Vignette ein. Sie ist nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden.

16.06.2023

Wer die Schweizer Nationalstrassen benutzt, kann künftig die Form der Vignette auswählen. Auf den 1. August 2023 wird neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) in einem dualen System eingeführt. Das heisst: Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Davon profitieren Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen. Die E-Vignette kann ab dem 1. August 2023 zeit- und ortsunabhängig über ein Webportal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erworben werden. Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie an den Autobahngrenzübergängen gekauft werden. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert. mgt