Bundesrat startet Vernehmlassung für «Bremsen» und «vorderer Überhang»

Vernehmlassung für neue Bremsanlagen und vorderer Überhang ist gestartet. Diese dauert bis zum 25. April 2018.

17.01.2018

Der Bundesrat hat am Donnerstag, 17. Januar 2018, die neuen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Traktoren in die Vernehmlassung geschickt. Dabei geht es um die Frage, wie die neuen EU-Bremsvorschriften in der Schweiz konkret umgesetzt werden sollen. Denn in Zukunft dürfen neue Traktoren (ab 2020) und Anhänger (ab 2018) nur noch mit einem sogenannten Zweileiter-Bremssystem, entweder mit Luftdruck oder hydraulisch, ausgerüstet sein. Ob es diesbezüglich Nachrüstungsmöglichkeiten geben oder ob es sogar zu einer Sonderlösung «Schweiz» kommen wird, darüber ist man sich nicht einig. Verbände, Parteien und Ämter können sich in der nun gestarteten Vernehmlassung zur genauen Umsetzung der neuen Vorschriften äussern. 

Ergänzend dazu stellt der Bundesrat eine Erhöhung der zulässigen Länge von vorne angebrachten Arbeitsgeräten zur Diskussion (vorderer Überhang an Traktoren). Die Abgasvorschriften für Arbeitsmaschinen, Traktoren und gewisse Fahrzeuge mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit sollen zudem um die neue, strengere Abgasstufe V der EU erweitert werden. Damit werden für diese Fahrzeuge ähnlich strenge Grenzwerte eingeführt wie bei der Norm EURO VI für Lastwagen.

Die Verordnungsanpassungen dienen dazu, die Verkehrszulassung zu vereinfachen sowie Sicherheit und Umweltschutz bei Strassenfahrzeugen zu verbessern und an die europäischen Standards anzugleichen, schreibt das Bundesamt für Strassen Astra. Die Vernehmlassung dieses Verordnungspakets dauert bis zum 25. April 2018.