Bundesrat ermöglicht automatisiertes Fahren

Der Bundesrat erlaubt in der Schweiz ab dem 1. März 2025 erste Anwendungen des automatisierten Fahrens. Erlaubt werden drei Anwendungsfälle.

13.12.2024

Ab dem 1. März 2025 werden in der Schweiz erste Anwendungen des automatisierten Fahrens erlaubt. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 beschlossen. Ziel damit ist es, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss zu verbessern. Folgende Fälle sind laut dem Bundesamt für Strassen Astra möglich:

- Der Autobahnpilot
- der Einsatz führerloser Fahrzeuge auf im
  Voraus festgelegten Strecken
- das automatisierte Parkieren

Die Erklärungen zu diesen drei Fällen finden Sie im Video: Automatisiertes Fahren: Neue Möglichkeiten in der Schweiz ab 2025

Die Schweiz geht mit diesem Beschluss zum automatisierten Fahren mit einer fortschrittlichen Gesetzgebung voran. Der Bund hat dazu das Strassenverkehrsrecht angepasst, so dass entsprechende Fahrzeuge verwendet werden dürfen. röt