Bremssysteme: Bundesrat gibt neue Vorschriften bekannt

Der Bundesrat hat die Verordnungsanpassungen zu den Bremssystemen für Traktoren und Anhänger bekannt gegeben. Alte Anhänger mit hydraulischen Bremsen dürfen weiterhin eingesetzt werden.

21.11.2018

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 21. November 2018, die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neusten Sicherheits- und Umweltstandards angepasst. Darunter fallen auch die Verordnungsanpassungen im Bereich Landwirtschaftsfahrzeuge. Konkret geht es um neue Vorschriften bei den zukünftigen Bremssystemen.

Anpassung Bremssysteme und Anhängekupplungen
Damit auch in Zukunft bereits in Verkehr stehende Schweizer Landwirtschaftsfahrzeuge mit EU-Fahrzeugen zusammengekuppelt und sicher betrieben werden können, müssen Bremsanlagen und Anhängerkupplungen zukünftig aufeinander abgestimmt sein, schreibt das Bundesamt für Strassen Astra. Neue Traktoren dürfen weiterhin zusätzlich mit der notwendigen Technik ausgerüstet werden, um auch alte landwirtschaftliche Anhänger mit hydraulischer Bremse ziehen zu können.

Ab 1. Mai 2019
Die neuen Vorschriften für Traktoren und Anhänger entsprechen denjenigen der EU. Sie betreffen insbesondere die Bremssysteme und dienen dazu, die Zahl der Verkehrsunfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu senken, so das Astra. Die Anforderungen betreffend Bremsen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhängerkupplungen gelten ab dem 1. Mai 2019.

Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge und Traktoren
Zudem hat der Bundesrat die Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge, Traktoren und gewisse Transportfahrzeuge mit auf 30 km/h begrenzter Höchstgeschwindigkeit um die neue, strengere Abgasstufe V der EU erweitert. Sie beinhaltet ähnlich strenge Grenzwerte wie die Norm EURO VI für Lastwagen.