Befüll- und Waschplätze: Klare Verhältnisse schaffen

Die Interkantonale Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen soll für klare Verhältnisse in der Bewilligungspraxis führen. Dichte und geprüfte Güllegruben sind demnach zulässig für die Entsorgung von Waschwasser.

02.12.2020

Im Herbst 2020 hat die Konferenz der Landwirtschaftsämter in Zusammenarbeit mit weiteren Stellen eine Interkantonale Empfehlung für Baugesuche für Waschplatzsanierung und -neubauten veröffentlicht. Die Empfehlung soll zu einer Harmonisierung der Bewilligungspraxis zwischen den Kantonen führen und klare Verhältnisse in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von pflanzenschutzhaltigem Waschwasser führen. Wichtig ist zu wissen: Dichte, geprüfte Güllegruben sind gemäss dieser Empfehlung für die Lagerung grundsätzlich zulässig.

Hintergrund für diese Interkantonale Empfehlung ist, dass zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis darauf hingedeutet haben, dass der Vollzug sowie die Anforderungen an die Waschplätze in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Dadurch entstehen bei Landwirtinnen und Landwirte ebenso wie bei Beratern und Kontrolleuren sowie jenen Fachleuten, die für die Schulung der Kontrolleure zuständig sind, Unsicherheit und offene Fragen bezüglich einer sachgemässen und gesetzeskonformen Anwendung der Kontrollpunkte. In der Folge haben sich sowohl Sanierungsprojekte von landwirtschaftlichen Entwässerungsanlagen (z. B. Spritzenwaschplätze) verzögert. Mit diesen Empfehlungen will man das verhindern.

Download: <link file:3968 download file>Interkantonale Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen

Mehr Infos
Plattform «Pflanzenschutzmittel und Gewässer»