Bayern erlaubt Breitverteilung von Gülle

Bayern hat eine Ausnahmegenehmigung für das Ausbringen von Rindergülle mit Breitverteiler ab Februar 2025 erteilt.

23.09.2024

Das deutsche Bundesland Bayern hat eine Ausnahmegenehmigung für das Ausbringen von Rindergülle mit Breitverteiler ab Februar 2025 erteilt. So dürfen bayerische Landwirte unter bestimmten Voraussetzungen Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 4,6% mittels Breitverteiler auch nach dem 1. Februar 2025 ausbringen, auch auf Ackerland. Diese Entscheidung beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Demnach ist die Minderung der Ammoniakemissionen beim Ausbringen mit Breitverteilern gegenüber streifenförmigen und bodennahen Verfahren gleichwertig. Mit der neu entwickelten «GülleAppBayern» kann ermitteln, wie, wann und wo das Ausbringen von Rindergülle mittels Breitverteilung möglich ist. Quelle: agrarheute.de