Aufhebung «Schleppschlauch-Obligatorium»: Noch nichts definitiv entschieden

Ob das «Schleppschlauch-Obligatorium» nun vom Tisch ist, ist noch nicht definitiv entschieden. Der Nationalrat hat während der Frühlingssession dieses Thema nicht behandelt.

30.03.2021

Ständerat Peter Hegglin hat bekanntlich eine Motion eingereicht, mit welcher der Bundesrat ersucht wird, die per 1.1.2022 auf dem Verordnungsweg eingeführte Vorschrift, wonach die Gülle bodennah auszubringen ist, aufgehoben werden soll und stattdessen das bisherige Modell der finanziellen Unterstützung weiterzuführen ist. Der Ständerat hat dieser Motion im letzten Herbst mit grossen Mehr zugestimmt. Nach dem Ständerat war der Nationalrat am Zug und hätte diese Motion eigentlich in der Frühjahrssession behandeln sollen. Dazu kam es aber nicht. Weiter ist noch nicht bekannt, ob die Motion nun in der Sommersession traktandiert wird. In Ermangelung einer Entscheidung gilt deshalb weiterhin das derzeitige Recht: das Obligatorium in der LRV tritt wie geplant am 1.1.22 in Kraft. Sollte sich der Nationalrat in der Sommersession mit der Motion befassen und diese annehmen, würde das derzeitige Recht entsprechend diesem Ergebnis rasch geändert.