Auch Baden-Württemberg erlaubt Breitverteiler
Nach Bayern erlaubt in Deutschland auch Baden-Württemberg das Breitverteilen von Gülle.
27.09.2024
Wie im aktuellen Newsletter der deutschen Zeitschrift «Lohnunternehmen» zu lesen ist, werde auch das Bundesland Baden-Württemberg das Breitverteilen von Gülle erlauben, nachdem dies bereits Bayern getan hat. Ab 1. Februar 2025 gilt in Deutschland gemäss der nationalen Düngeverordnung, dass flüssige organische Düngemittel (inklusive Gärreste) auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau nur noch streifenförmig aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen. Allerdings erlaubt die Verordnung länderspezifische Ausnahmen, die sich nun nach Bayern auch Baden-Württemberg zu Nutze macht. Eine Breitverteilung ist allerdings nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Die Kriterien entsprech beim genauen Hinsehen in etwa jenen, die auch in der Schweiz gelten (Hangneigung, kleine Flächen, Streuobstwiesen usw.). Zudem ist ein maximaler TS-Gehalt der Gülle von 4,6% einzuhalten. Wie im Newsletter weiter geschrieben steht, fordern Bauernverbände auch in anderen Bundesländern nach solchen Ausnahmeregelungen.