Spitzen, Schneiden und scharfe Kanten

Im Kanton Thurgau kam es diesen Herbst zu Verzeigungen wegen nicht abgedeckten Zinken am Striegel von Sämaschinen.

28.12.2020

Im Kanton Thurgau kommt es wegen vorstehender Gegenständen vermehrt zu Verzeigungen. Das schreibt der «VTL Landtechnik» in seinem Jahresbericht, der im «Thurgauer Bauer» veröffentlicht worden ist. Diesen Herbst seien auch Landwirte verzeigt worden, die mit Sämaschinen mit nach hinten vorstehendem Zinkenstriegel unterwegs waren und die Zinken des Striegels nicht geschützt waren. Die Zinken müssen abgedeckt werden. Auch Kanten von Schaufeln, auch Heckschaufeln, Aufnahmen von Arbeitsgeräten und jegliche Zinken müssen abgedeckt werden, schreibt der «VTL Landtechnik».

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BUL schreibt zu diesem Thema: «Spitzen, Schneiden und scharfe Kanten, die von vorne gesehen seitlich über das Motorfahrzeug vorstehen, oder die bei einem Auffahren von hinten gefährlich werden könnten, müssen mit Abdeckungen versehen werden.»