Längere Übergangsfristen für Stufe-5-Motoren

Die EU hat nun auch bei den 56-kW-bis-130-kW-Motoren die Übergangsfristen für die Einführung der Abgasstufe 5 um 12 Monate verlängert.

15.06.2021

Die Übergangsfristen für Motoren der Stufe 5 in der Leistungsklasse von 56 kW bis unter 130 kW (76 PS bis 176 PS), die auch Motoren für Traktoren und Landmaschinen einschliesst, werden nun doch um zwölf Monate verlängert. Das hat das Europaparlament letzte Woche auf Forderung der Branchenverbände und der Industrie beschlossen. Das heisst: Die Übergangsmotoren dieser Leistungskategorie dürfen nun bis zum 30. Juni 2022 und deren Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2022 eingebaut werden (vorher galt der 1. Juli 2021, resp. der 1. Januar 2022 als letzter Termin).

Dieser Entscheid sorgt für grössere Flexibilität. Denn die Industrie ist weiterhin mit Unterbrechungen der Lieferketten und der Produktion konfrontiert. Die Verschiebung der Fristen sorge dafür, dass die Übergangsmotoren noch rechtzeitig in die Maschinen eingebaut werden könnten. Ansonsten hätte man sie verschrotten müssen.

Die Abgasstufe 5 führt Partikelzahlgrenzwerte für Motoren zwischen 19 kW und 560 kW ein. Die EU hat bereits im letzten Juli (2020) darauf reagiert und die Deadlines der Abgasstufe V für die Produktion und das Inverkehrbringen von Arbeitsmaschinen und Traktoren mit Übergangsmotoren <56 kW (weniger als 76 PS) und ≥ 130 kW (mehr als 176 PS) um 12 Monate verlängert. Damals haben die EU-Behörde aber noch keine Verlängerung für Übergangsmotoren zwischen 56 kW und 130 kW (76 bis 176 PS) beschlossen.