Anhängerbremsen – aufgepasst!

Im Landmaschinenhandel scheint es weiterhin Angebote für neue Anhänger zu geben, die mit einer hydraulischen Einleiterbremse ausgerüstet sind. Das ist aber seit 1. Mai 2019 nicht mehr zulässig.

01.04.2020

Seit dem 1. Mai 2019 müssen alle neu in Verkehr gebrachten land- und forstwirtschaftlichen Anhänger ab einem Garantiegewicht von 8 Tonnen mit einer Betriebsbremse ausgerüstet sein, die im Zweileitersystem aufgebaut ist. Wie Erfahrungen zeigen, scheint diese Änderung in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenverkehrsfahrzeuge (VTS) im Landmaschinenhandel noch nicht überall angekommen zu sein. So gibt es da und dort weiterhin Offerten für Neufahrzeuge, die mit einer hydraulischen Einleiter-Bremse angeboten werden. Argumentiert wird, dass diese Lösung für 30-km/h-Anhänger, da diese nicht zur Motorfahrzeugkontrolle aufgeboten würden, weiterhin möglich sei. Dies ist aber nicht der Fall.
Vorschrift für alle Anhänger ab einem Garantiegewicht von 8 Tonnen, egal ob 30 oder 40 km/h, ist eine Zweileiter-Bremse. Einzig bei der Abbremsung gibt es den Unterschied, wird doch beim30-km/h-Anhänger eine solche von 35% (Verzögerung 2,9 m/s2) und beim 40-km/h-Anhänger eine solche von 50% (Verzögerung 5,0 m/s2) verlangt.
Der Schweizerische Verband für Landtechnik (SVLT) rät allen Landwirten, beim Kauf eines Anhängers besonders auf die offerierte Bremsanlage zu achten, damit es bei der späteren Verwendung des Fahrzeugs nicht zu rechtlichen Problemen kommt.