Wenn Herbststürme Schäden verursachen

Wenn der Wind übers Land fegt und beispielsweise die nicht eingerollte Sonnenstore zerfetzt oder wenn der Motormäher vom umstürzenden Nussbaum eingedrückt wird, stellt sich jeweils die Frage: Wird dieser Schaden von der Elementarversicherung bezahlt? Agrisano gibt Auskunft.

16.10.2018

Grundsätzlich zahlt die Elementarversicherung nur, wenn es sich um einen «Sturm» handelt. Der Begriff «Sturm» wird unterschiedlich definiert. Bei den Privatversicherern werden starke Winde mit Geschwindigkeiten von mindestens 75 km/h vorausgesetzt. Bei den Gebäudeversicherern ist die Deckung bereist ab 63 km/h gegeben oder wenn mehrere Böenspitzen mit mehr als 100 km/h gemessen wurden. Meteoschweiz betreibt über 130 Messstationen, wo die Windgeschwindigkeit gemessen wird. Bei Bedarf kann die Versicherung online auf die Daten von Meteoschweiz zugreifen. Einzelne Gebäudeversicherungen wie beispielsweise diejenigen im Kanton Solothurn und Appenzell gehen sogar einen Schritt weiter und betreiben eigene Messstationen.
Wenn die Bedingungen eines «Sturms» gegeben sind, werden die beschädigten Sachen entweder durch die Elementarversicherung von der Hausrat- oder Betriebssachversicherung des Eigentümers bezahlt. Im obigen Fall bezahlt die Betriebssachversicherung die Reparatur oder den Ersatz des Mähers, abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes. Für den Schaden an dem Sonnenstore sollte die Gebäudeversicherung aufkommen. Sollte deshalb, weil man grundsätzlich dazu verpflichtet ist, bei Sturm Sonnen- oder auch Lamellenstoren einzuziehen. Wird dies unterlassen, kann die Versicherung die Schadenübernahme ablehnen.
Bei Fragen oder beim Aufbau des korrekten Versicherungsschutzes sind Ihnen die Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg gerne behilflich.

Agrisano Stiftung, www.agrisano.ch