Wasserschäden als Folge von Schnee und Kälte

Schnee und Frost können an Gebäuden oder technischen Einrichtungen auf dem Bauernhof schnell teure Schäden verursachen. Was wird von welcher Versicherung gedeckt?

10.12.2018

Nicht mehr lange und der Winter kommt übers Land. Schnee, aber auch Frost können an Gebäuden oder technischen Einrichtungen auf dem Bauernhof schnell einmal teure Schäden verursachen. Wenn Schnee-, Schmelz- oder Regenwasser durch das Dach eindringt oder wenn die gefrorene Wasserleitung im Ökonomieteil birst, gilt dieser Schaden nicht als Elementarereignis, sondern ist über die zusätzliche Gebäudewasserversicherung gedeckt.
Dringt jedoch im Dachstock Wasser durch eine offen gelassene Dachluke oder ein offenes Fenster ein, wird dieser Schaden nicht von der Gebäudewasserversicherung übernommen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der baulichen Konstruktion. In diesen Fällen muss der dafür Verantwortliche für den Schaden aufkommen.
Bei einer Reparatur übernimmt die Gebäudewasserversicherung die Kosten für die Lecksuche, das Freilegen, Zudecken und Zumauern von Wasserleitungen bis zum vertraglich vereinbarten Betrag. In der Grunddeckung sind meistens 5 000 Franken versichert. Bei Bedarf kann gegen eine Mehrprämie ein höherer Betrag vereinbart werden. Gewisse Versicherer bezahlen sogar die zu ersetzenden Teile. Im Schadenfall kann in der Regel die Eigenleistung der Aufräumarbeiten geltend gemacht werden.
Eine Gebäudewasserversicherung ist deshalb sinnvoll. In manchen Kantonen kann sie in die Gebäudeversicherung oder aber über eine Privatversicherungsgesellschaft eingeschlossen werden. Wichtig ist jedoch, dass der Versicherungswert der Gebäudewasserversicherung mit demjenigen der kantonalen Gebäudeversicherung übereinstimmt.

Quelle: Agrisano
Bild: SRF