Versicherungsschutz bei Bauvorhaben

Wie soll man sich bei einem grösseren Bauvorhaben absichern? Einen guten Schutz bieten die Bauwesen- und die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

09.03.2020

Läuft beim Anbau des Stalles oder der Renovation des Wohngebäudes etwas schief, kann dies hohe Kosten verursachen. Gerade bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, die finanziellen Risiken mittels Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung abzusichern.

Die Bauwesenversicherung ist eine Art «Vollkasko in der Bauphase». Wenn beim Neubau eine frischgemauerte Wand einstürzt, ist dieser Schaden gedeckt. Bei Umbauten können auch Schäden an der bestehenden Gebäudesubstanz versichert werden, wie zum Beispiel Risse, die durch einen Mauerdurchbruch entstehen. Die Versicherung übernimmt auch Folgekosten für das Aufräumen oder für Reparaturarbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat und dafür haftbar ist. Die Bauwesenversicherung zahlt vorerst den Schaden und verhindert dadurch eine Bauverzögerung.

Während den Bauarbeiten haftet der Bauherr vom Gesetz her für Schäden gegenüber Dritten, selbst wenn ihn keine Schuld trifft. Er haftet auch mit Absperrung und Gefahrenschilder auf der Baustelle, wenn beispielsweise ein Kunde vom Hofladen oder ein Nachbarskind verletzt wird. In so einem Fall kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung zum Zug. Normalerweise ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirtschaftsbetriebes das Bauherrenrisiko beschränkt miteingeschlossen. Die Versicherungsdeckung ist je nach Versicherer in der Regel auf eine Gesamtbausumme von 100'000 bis 200'000 Franken beschränkt. Sind die Bedingungen gemäss den «Allgemeinen Vertragsbestimmungen» nicht erfüllt, ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung nötig.

Wenn die Bauarbeit nicht nur der Instandstellung dient, sondern ein Wertzuwachs des Gebäudes resultiert, muss dies der Gebäudeversicherung gemeldet werden. Wird die Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung nicht entsprechend angepasst, kann eine Unterdeckung entstehen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung beispielsweise bei einem Brand nicht die volle Deckung übernimmt und der Wertzuwachs nicht versichert ist.
(Ein Beitrag der Agrisano-Versicherung, www.agrisano.ch)