Soziale Absicherung verbessern

Mit konkreten Massnahmen im Rahmen der Agrarpolitik 22+ will der Bund die soziale Absicherung auf den landwirtschaftlichen Betrieben verbessern.

26.01.2021

Viele Familienmitglieder, die auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten, werden für die geleistete Arbeit oft nicht bezahlt. Arbeitsrechtlich gelten sie als Nichterwerbstätige. Das bedeutet unter anderem, dass sie nicht auf den eigenen Namen in die 1. Säule einzahlen und auch keine 2. Säule aufbauen können. Vor allem betroffen sind Bäuerinnen.

Mit konkreten Massnahmen in der Agrarpolitik 22+ soll dies verbessert werden. Um dazu beizutragen, die soziale Absicherung der mitarbeitenden Partner/-innen auf landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern, soll die Ausrichtung von Direktzahlungen neu an das Vorliegen eines Sozialversicherungsschutzes der Partnerin respektive des Partners geknüpft werden.

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