Reifendruckregelanlage eintragen lassen

Nachgerüstete Reifendruckregelanlagen mit abstehenden Leitungen sollten in den Fahrzeugausweisen eingetragen werden.

10.11.2020

Dem SVLT ist zu Ohren gekommen, dass im Rahmen der Rübentransporte da und dort polizeiliche Kontrollen durchgeführt wurden und dabei auch Reifendruckregelanlagen inspiziert wurden. Diesen Sommer hat das Bundesamt für Strassen (Astra) mit einem Merkblatt Klarheit betreffend die Verwendung von (nachgerüsteten) Reifendruckregelanlagen mit abstehenden Leitungen geschaffen. Die «Schweizer Landtechnik» hat in der August-Ausgabe darüber informiert, das Merkblatt ist auch auf der Webseite agrartechnik.ch oder auf jener des Astra zu finden. Wichtig ist dabei, dass die Reifendruckregelanlage im Fahrzeugausweis eingetragen wird. Weiter ist eine Selbstdeklaration des Inverkehrbringers auf dem Fahrzeug mitzuführen, worin die fachgerechte Montage, die Sicherung im Falle eines Druckabfalls und die Methode der Druckluftbeschaffung (insbesondere im Zusammenhang bei pneumatischen Bremsen) sowie die Absicherung gegenüber zu hohem Reifenfülldruck dokumentiert wird.