Photovoltaikanlagen richtig versichern

Die Landwirtschaft leistet mit Photovoltaikanlagen einen Beitrag zur Produktion erneuerbarer Energie. Die Anlage sollte mindestens gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden.

02.07.2018

«In vielen Kantonen erfolgt dies obligatorisch über die kantonale Gebäudeversicherung. Brandrisiken lassen sich durch eine qualifizierte Installation und regelmässige technische Überprüfung massiv reduzieren», schreibt die Agrisano Stiftung in einer Pressemitteilung.
Die meisten Privatversicherer haben ein spezielles Produkt für Solaranlagen im Angebot, wobei Elementar- und Feuerrisiken ausgeschlossen werden können, sofern diese bereits obligatorisch über die Gebäudeversicherung gedeckt sind. Zusätzlich können Betriebsrisiken wie Schäden durch Kurzschluss, Überhitzung, Verschmorung, Materialfehler, Temperatur- und Wettereinflüsse, Marderbiss, Vandalismus usw. gedeckt werden. Bei der Entschädigungsart gibt es aber wichtige Unterschiede: Viele Versicherer entschädigen die Anlage zum Zeitwert oder nur während der ersten paar Jahre zum Neuwert. Einzelne Versicherungen hingegen versichern die ganze Anlage während der gesamten Versicherungsdauer zum Neuwert. Mit einer Betriebsunterbruchversicherung können zudem der Verlust der Einspeisevergütung oder Mehrkosten wie der teure Zukauf von Ersatzstrom versichert werden. Die Berater der landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen oder der Beratungsdienst von Agrisano helfen beim Aufbau eines korrekten Versicherungsschutzes.