Mehr Spielraum für die Einführung der Abgasstufe V

Die EU hat die Übergangsfristen zur Einführung der Abgasstufe V teilweise verlängert. Aufgrund der unsicheren Lage fordert die Branche von den Behörden eine weitere Beobachtung der Situation.

16.10.2020

Angesichts der dramatischen Auswirkungen von Covid-19 forderte die Industrie im Frühjahr von den Behörden eine gewisse Flexibilität für Maschinen, die die in der EU-Emissionsgrenzwerte-Verordnung mit Übergangsmotoren zur Einführung der Abgasstufe V ausgestattet werden sollten. Die Stufe V führt Partikelzahlgrenzwerte für Motoren zwischen 19 kW und 560 kW ein.

Die EU hat im Juli darauf reagiert und bestimmte Deadlines der Abgasstufe V für die Produktion und das Inverkehrbringen von NRMM* und Traktoren mit Übergangsmotoren <56 kW (weniger als 76 PS) und ≥ 130 kW (mehr als 176 PS) um 12 Monate verlängert. Das schreibt der Europäische Dachverband der Landmaschinenindustrie (CEMA). Die Fristen lagen ursprünglich am 30. Juni 2020 für die Produktion beziehungsweise am 31. Dezember 2020 für das Inverkehrbringen.

Für Traktoren mit Übergangsmotoren zwischen 56 kW und 130 kW (76 bis 176 PS) hat die EU-Behörde keine Verlängerung beschlossen. Für diese Motoren treten die neuen Vorgaben nach derzeitigem Gesetzgebungsstand zum 1. Juli 2021 beziehungsweise zum 1. Januar 2022 in Kraft.

«Der Produktionssektor fordert die Europäische Kommission auf, die Auswirkungen von Covid-19 auf die Industrie weiterhin zu überwachen und diese Auswirkungen in Bezug auf bevorstehende Fristen rechtzeitig zu bewerten, und gegebenenfalls neue gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen», schreibt der Dachverband CEMA.

* NRMM = nicht am Strassenverkehr teilnehmenden beweglichen Arbeitsmaschinen (Non-Road Mobile Machinery)