Manitou erringt Teilerfolg im Patenstreit

Manitou hat im Patentstreit mit JCB vor einem französischen Gericht einen Teilerfolg erringen können.

01.03.2021

Vor zwei Jahren hat ein französisches Gericht in einer einstweiligen Verfügung und erstinstanzlich erlassen, dass Manitou das System «LLMC» nicht mehr benutzen darf. Das System verhindert unnötige Hydraulik-Blockaden beim Ausleger und falsche Anzeichen von Instabilitäten, wenn ein Teleskoplader im Gelände unterwegs ist. Manitou hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und erklärt, dass sich diese Auseinandersetzung nur auf Modelle beziehe, die vor August 2017 gebaut worden seien.

Nun hat der Pariser Gerichtshof «Tribunal Judiciaire» am 26. Februar 2021 entschieden, dass eines der von JCB gehaltenen Patente für Frankreich ungültig sei und auch die meisten Ansprüche des französischen Teils eines zweiten von JCB gehaltenen Patents für ungültig erklärt. Zudem hielt das Gericht nochmals fest, dass davon drei Ausrüstungsmodelle aus einer alten Konfiguration betroffen seien, die aber seit Mai 2017 nicht mehr von Manitou vermarktet würden. Das Gericht fordert Manitou aber auf, dem Kläger JCB den Gesamtbetrag von 150'000 Euro für den erlittenen Schaden zu zahlen, lehnte aber die Forderung von JCB ab, der einen Verlust von 190 Millionen Euro geltend machte.