Rundholzlager - Bundesrat sagt ja

Die Lagerung von Rundholz im Wald ist künftig erlaubt. Für die Bewilligung müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

08.06.2021

Waldeigentümerinnen und -eigentümer sowie Sägereien dürfen in Zukunft im Wald Lagerplätze für Rundholz errichten. Die dafür bestehenden Verordnungen im Umweltbereich hat der Bundesrat an einer Sitzung vom 12. Mai 2021 angepasst. Die Lager müssen der regionalen Bewirtschaftung des Waldes dienen. Für die Bewilligung eines Rundholzlagers müssen die bestehenden Voraussetzungen für forstliche Bauten und Anlagen erfüllt sein. Solche Lager unterliegen den gleichen Umweltschutzvorschriften wie das gesamte Waldareal. Die revidierte Waldverordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft, schreibt WaldSchweiz.