In der Schweiz geprüfte und zugelassene Frontkameras

Welche Kamera-Monitor-Systeme wurden bis jetzt in der Schweiz geprüft und zugelassen? Die «Schweizer Landtechnik» gibt Auskunft.

20.05.2019

Seit dem 1. Mai 2019 ist bei Traktoren ein vorderer Überhang bis 5 m möglich. Erlaubt ist das aber nur mit einem geprüften und in der Schweiz zugelassenen Kamera-Monitor-System. Zulässig sind Kamera-Monitor-Systeme, die entweder vom Prüfzentrum DTC Dynamic Test Center AG in Vauffelin BE oder vom Prüfzentrum Fakt AG in Sennwald SG geprüft worden sind und eine entsprechende Konformitätsbewertung erhalten haben.

Bis jetzt haben Remund+Berger aus Oberbottigen BE und Rizenbach BE für ihr Vorbau-Kamera-Monitor-System VKMS (Hersteller Motec/Ametek) und W. Blaser AG, Burgdorf BE, für das Blaser-Vision-QVK-System (Hersteller Mekra) die Konformitätsbewertung erhalten. Der «Schweizer Landtechnik» ist bekannt, dass derzeit mindestens noch ein weiteres System eines anderen Anbieters in der Prüfung steht. Ob und wann dieses System die Zulassung erhält, ist nicht bekannt.

Die Firma Blaser verkauft keine Sets direkt, diese werden ausschliesslich über die Importeure, die Grossisten und die Landmaschinenhändler verkauft. Bei Remund + Berger ist das auch so, zusätzlich kann direkt bestellt.

Mehr zu diesen beiden Kamera-Monitor-Systemen und was sonst noch alles dazu gehört (Blinklicht, Montage, Anforderungen), erfahren Sie in der neusten Ausgabe (Nr. 5/Mai 2019) der «Schweizer Landtechnik».