Gute Zwischenbilanz beim Aktionsplan Pflanzenschutz

Aktionsplan Pflanzenschutzmittel: Das BLW meldet positive Resultate nach der Umsetzung der Hälfte der Massnahmen.

17.09.2020

Seit Einführung des Aktionsplan Pflanzenschutzmittel vor 3 Jahren ist rund die Hälfte der Massnahmen bereits eingeführt worden, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft. Erste Berechnungen von Agroscope zeigen, dass die Risiken von PSM mit den neuen Anwendungsvorschriften abnehmen werden.

Im Zentrum der meisten der eingeführten Massnahmen steht die Stärkung des Schutzes der Gewässer und die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln PSM. So wurden beispielsweise die Grundlagen für die Förderung und Kontrolle geeigneter Waschplätze für Pflanzenschutzgeräte geschaffen. Damit soll in Zukunft die Gewässerbelastung durch Waschwasser von diesen Plätzen reduziert werden. Zudem wurden neue Anwendungsvorschriften zur Reduktion der Abschwemmung eingeführt.

In den Direktzahlungen wurden neue Anreize geschaffen, damit Unkräuter vermehrt mechanisch bekämpft werden. Im Jahr 2019 wurden 18% der Obst- und Rebfläche ohne Herbizide und 13% der offenen Ackerfläche ohne oder mit einem Teilverzicht auf Herbizide bewirtschaftet. Dies entspricht laut BLW einer Zunahme von 20% verglichen mit 2018.

Weitere Massnahmen
Mit der Botschaft zur Agrarpolitik 22+ will der Bundesrat aber noch weitergehen. Er hat wichtige Elemente des Aktionsplans aufgenommen und zusätzliche Massnahmen vorgesehen. So sollen direktzahlungsberechtigte Betriebe Pflanzenschutzmittel mit einem erhöhten Risikopotenzial nicht mehr einsetzen, wenn alternative Lösungen zum Schutz der Kulturen vorhanden sind. Zudem sollen die Betriebe Massnahmen umsetzen, um die Umweltbelastung via Abdrift und Abschwemmung um 75% zu reduzieren. Weiter sollen die finanziellen Anreize für einen Anbau ohne oder mit einem reduzierten Einsatz von PSM verstärkt und ausgeweitet werden.

Der Bundesrat begrüsst zudem die parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S). Sie schlägt in ihrer Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» vor, die Ziele des Aktionsplans im Gesetz zu verankern und den Gewässerschutz zu verstärken. Dafür soll auch auf Massnahmen zurückgegriffen werden, die in den letzten drei Jahren im Rahmen des Aktionsplans erarbeitet wurden. Wenn die Ziele im Gewässerschutz trotzdem nicht erreicht werden, soll den entsprechenden Wirkstoffen die Zulassung entzogen werden.