Bis 2050 soll netto kein Boden mehr verloren gehen

Der Verlust von Bodenfunktionen soll zukünftig vollständig kompensiert werden. Das hat der Bundesrat in einem Massnahmenpaket zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Boden beschlossen.

12.05.2020

Der anhaltend hohe Verlust von unverbautem Boden, Kulturland und Bodenqualität durch Erosion, Verdichtung und Schadstoffbelastungen macht laut Bundesrat deutlich, dass der Umgang mit dem Boden in der Schweiz nicht nachhaltig ist. So seien etwa zwischen 1985 und 2009 430 km² Boden überbaut worden, was einer Abnahme von zweimal der Fläche des Neuenburgersees entspreche. Der Bundesrat hat darum an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 die Bodenstrategie Schweiz sowie ein Massnahmenpaket zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Boden verabschiedet. Zu letzterem zählen der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF), das Kompetenzzentrum Boden (KOBO) und ein Konzept für eine schweizweite Erfassung von Bodeninformationen.

Der Bundesrat strebt deshalb an, dass in der Schweiz bis 2050 netto kein Boden mehr verloren geht. Der Verlust von Bodenfunktionen soll also vollständig kompensiert werden. Die Bodenfunktionen sollen künftig in der Planung und bei der Interessenabwägung besser berücksichtigt werden. Zudem soll der Boden besser vor schädlichen Belastungen geschützt werden. Degradierte Böden sind wiederherzustellen, schreibt der Bundesrat.

Der Bundesrat hat deshalb die beteiligten Ämter beauftragt, ein Konzept für eine schweizweite Bodenkartierung auszuarbeiten. Zudem verlangt die vom Parlament überwiesene Motion Müller-Altermatt 12.4230, dass der Bund ein Kompetenzzentrum Boden (KOBO) als nationale Informations- und Servicestelle für Bodeninformation aufbaut.

Mit dem überarbeiteten Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) werden die fruchtbarsten Landwirtschaftsböden der Schweiz in ihrem Umfang wie auch in ihrer Qualität langfristig besser gesichert. Ausserdem ist der Vollzug des Sachplans nun schweizweit einheitlicher geregelt. Der Boden ist die zentrale Produktionsgrundlage für Nahrungsmittel. Der Sachplan trägt massgeblich dazu bei, die Ernährung der Bevölkerung auch in schweren Mangellagen zu sichern. Jeder Kanton ist verpflichtet, ein aufgrund seiner Grösse sowie naturräumlichen und klimatischen Voraussetzungen bestimmtes Kontingent an Fruchtfolgeflächen planerisch zu sichern.