Annahme von Reparaturen möglich

Auch in den Landtechnik- und Kommunalbetrieben müssen die Verkaufsflächen geschlossen sein, schreibt der Branchenverband AM Suisse.

18.01.2021

Der Branchenverband AM Suisse schreib auf seiner Homepage, dass aufgrund der vom Bunderat beschlossenen Corona-Massnahmen seit Montag, 18. Januar, sämtliche Verkaufsflächen der AM Suisse-Branchen, insbesondere Landtechnik- und Kommunalgeräteverkaufsflächen, geschlossen sein müssen, bzw. über «click and collect» (Anschauen, Bestellen, Abholen) weitergeführt werden dürfen. Ein konkrete Anfrage diesbezüglich, was genau gelte, sei derzeit noch beim Bund hängig. Die Verkaufsflächen seien aber für sämtliche Kunden zu schliessen, schreibt AM Suisse.

Für Reparaturarbeiten und Unterhalt von Gegenständen dürfen Landtechnikbetriebe offen bleiben. Es müsse beachtet werden, dass auch für die Annahme von Reparaturen usw. die geeigneten Schutzmassnahmen (kein freier Zugang in die Werkstatt und Maskenpflicht) eingehalten werde.