Absturzsicherung auf Lagerböden

Erhöhte Lagerböden und Übergabestellen bergen erhebliche Absturzrisiken. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) zeigt auf, welche Sicherheitsvorgaben gelten und welche technischen Lösungen einen wirksamen Schutz gewährleisten.

25.10.2026

Wo Paletten, Ballen oder andere Güter über eine offene Kante transportiert werden, besteht die Gefahr, dass Personen oder Material abstürzen. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) müssen solche Stellen gesichert sein. Geländer dürfen nur entfernt werden, wenn dies für den Warenumschlag unerlässlich ist und eine gleichwertige Ersatzsicherung besteht.
Grundsätzlich ist ab einer Absturzhöhe von 1 m ein mindestens 1 m hohes Geländer erforderlich. Bei Neubauten empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) eine Höhe von 1,10 m. Für ortsfeste Zugänge zu Maschinen und Anlagen gilt diese Höhe generell als Mindestmass. Geländer müssen stabil befestigt sein und aus Brustwehr sowie Knieleiste bestehen. Je nach Gefährdung ist zusätzlich eine Fussleiste notwendig.
Herausnehmbare Geländer, Schiebegeländer oder Ketten gelten an Übergabestellen nicht mehr als zeitgemässe Lösung. Die BUL empfiehlt stattdessen Schleusensysteme, bei denen die Absturzkante oder die Innenseite des Übergabeplatzes abwechselnd gesichert wird. Dadurch bleiben Personen während des gesamten Warenumschlags geschützt. Für kleinere Güter eignen sich fest montierte, zurückversetzte Brustwehren, während bei Kranübergabestellen auskragende Fanggitter eingesetzt werden können.
Besondere Anforderungen gelten dort, wo Kinder Zugang haben. Arbeitssichere Geländer sind nicht automatisch kindersicher. Entsprechend müssen Öffnungen begrenzt und mögliche Kletterhilfen vermieden werden.
Die BUL empfiehlt, bereits vor einem Neu- oder Umbau ein umfassendes Lagerkonzept zu erstellen. Darin sind unter anderem Lagergüter, Transportwege, Tragfähigkeit, Hubhöhe und Absturzsicherungen zu berücksichtigen. Werden Schutzmassnahmen erst nachträglich geplant, fehlen häufig die räumlichen oder baulichen Voraussetzungen für eine sichere Lösung. eng